Aktenvernichtung Wien: DSGVO-konform vernichten, mit Nachweis nach DIN 66399

Wir stellen verschließbare Sicherheitsbehälter in Ihrem Büro auf, holen sie in ganz Wien ab und lassen Ihre Unterlagen von unserem Partner REISSWOLF nach DIN 66399 vernichten. Auf Wunsch mit Vernichtungszertifikat für Ihre Unterlagen.

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Aktenvernichtung aus einer Hand

Vier Schritte, ein Ansprechpartner in Wien

Sicherheitsbehälter

Verschließbare Behälter stehen direkt bei Ihnen im Büro, vom kleinen Bürobehälter bis zum Rollbehälter für ganze Archivbestände.

Abholung in ganz Wien

Einmalig bei der Archivauflösung oder in festen Intervallen, in allen 23 Bezirken und im Wiener Umland.

Vernichtung nach DIN 66399

Die Sicherheitsstufe wird vorab festgelegt, passend zur Schutzklasse Ihrer Unterlagen.

Nachweis für die Prüfung

Auf Wunsch erhalten Sie ein Vernichtungszertifikat, das Sie bei Prüfungen und Audits vorlegen können.

AKTENVERNICHTUNG WIEN

Warum der Altpapiercontainer keine Lösung ist

Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck weggefallen ist und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Für Papier gilt dasselbe wie für Dateien: Ein Stapel alter Personalakten, Patientenunterlagen oder Kundenverträge im Altpapier ist keine Entsorgung, sondern ein Datenschutzvorfall mit Ansage.

Sichere Aktenvernichtung in Wien heißt deshalb: Die Unterlagen verlassen Ihr Haus in einem verschlossenen Behälter, der Transportweg ist nachvollziehbar, die Vernichtung erfolgt in einer definierten Sicherheitsstufe, und am Ende steht ein Nachweis. Welche Unterlagen Sie vorher wie lange behalten müssen, lesen Sie in unserem Beitrag zum richtigen Aufbewahren von Akten, alles Weitere übernehmen wir.

Stilisierter Umzugs-LKW als Symbol für die Transportleistungen der Spedition Fuchs
So läuft es ab

Von der vollen Registratur zum Vernichtungsnachweis

01
Bedarf klären

Wie viel Papier fällt an, wie sensibel ist es, und ist es ein einmaliger Auftrag oder ein laufender Service?

02
Behälter aufstellen

Die verschließbaren Sicherheitsbehälter kommen dorthin, wo das Papier anfällt, in die Registratur oder ins Großraumbüro.

03
Abholung

Zum vereinbarten Termin werden die Behälter verschlossen abgeholt, ohne dass unterwegs jemand hineinsieht.

04
Vernichtung & Nachweis

Vernichtet wird in der vereinbarten Sicherheitsstufe, auf Wunsch erhalten Sie das Vernichtungszertifikat.

Spedition Fuchs

DIN 66399: welche Sicherheitsstufe Ihre Unterlagen brauchen

Die Norm DIN 66399 unterscheidet drei Schutzklassen und für Papier sieben Sicherheitsstufen von P-1 bis P-7. Die Schutzklasse beschreibt, wie schutzbedürftig die Daten sind, die Sicherheitsstufe legt fest, wie klein die Partikel nach der Vernichtung höchstens sein dürfen.

Für den Büroalltag sind vor allem die mittleren Stufen relevant: P-4 mit höchstens 160 Quadratmillimetern gilt als üblicher Rahmen für personenbezogene Daten, P-5 mit höchstens 30 Quadratmillimetern für besonders sensible Unterlagen wie Gesundheits-, Personal- oder Mandantenakten. Welche Stufe für Ihren Bestand sinnvoll ist, legen wir vorab gemeinsam fest, statt sie Ihnen pauschal zu verkaufen.

Schutzklasse 1: interne Unterlagen mit normalem Schutzbedarf
Schutzklasse 2: vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf
Schutzklasse 3: geheime Daten mit sehr hohem Schutzbedarf
Aktenvernichtung Wien: Mitarbeiter der Spedition Fuchs entnimmt Ordner aus dem Archivregal
Einmalig oder laufend

Archivauflösung oder regelmäßiger Service

Die meisten Anfragen aus Wien kommen aus zwei Situationen. Entweder steht eine Archivauflösung an, etwa weil ein Standort aufgegeben wird, eine Ordination oder Kanzlei schließt oder die Aufbewahrungsfrist für einen ganzen Jahrgang abgelaufen ist. Dann geht es um viele Regalmeter auf einmal, und der Termin muss in den Betrieb passen.

Oder es geht um den laufenden Anfall: Kopien, Ausdrucke, alte Ausschreibungsunterlagen, Lohnzettel. Dafür bleiben die Behälter dauerhaft bei Ihnen stehen und werden in vereinbarten Intervallen getauscht. Beide Varianten laufen über denselben Ansprechpartner, ergänzt um Fuchs Office Services, wenn beim Ausräumen auch Möbel, Regale und Reinigung anfallen.

Wie viele Ordner sollen weg?

Sagen Sie uns, wie viele Ordner, Regalmeter oder Kisten anfallen und wie sensibel die Unterlagen sind. Sie erhalten ein Angebot für Behälter, Abholung, Vernichtung und Nachweis.

Erst aufbewahren, dann vernichten

Was noch bleiben muss, lagern wir ein

Vor jeder Vernichtung steht dieselbe Frage: Was darf schon weg? Die allgemeine Aufbewahrungsfrist beträgt in Österreich sieben Jahre, für Unterlagen zu Grundstücken gelten längere Fristen, und in einem laufenden Verfahren bleibt alles liegen, bis das Verfahren beendet ist.

Wir trennen deshalb sauber: Was vernichtet werden darf, geht in die Vernichtung, der Rest wandert in unsere sichere Aktenlagerung in Wien, indexiert und auf Abruf verfügbar. Am Ende der Frist holen wir genau diese Bestände wieder heraus und vernichten sie, ohne dass jemand bei Ihnen im Haus nochmals Kisten durchsehen muss.

Spedition Fuchs

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Ihr Vorteil

Warum Wiener Unternehmen die Aktenvernichtung an uns geben

Lagerung und Vernichtung

Sie brauchen keinen zweiten Dienstleister: Was bleiben muss, geht in die Aktenlagerung in Wien, was weg darf, in die Vernichtung.

Geprüfter Partner statt Bastellösung

Die Vernichtung übernimmt unser Partner REISSWOLF nach DIN 66399, wir koordinieren Behälter, Termine und Nachweise.

Passt in den laufenden Betrieb

Große Mengen holen wir so ab, dass Ihr Betrieb weiterläuft, auf Wunsch im Zuge eines Büroumzugs oder Firmenumzugs.

Nachvollziehbar dokumentiert

Auf Wunsch mit Vernichtungszertifikat, abgesichert durch die Abläufe unserer zertifizierten Qualitätssicherung.

Häufig gestellte Fragen

Aktenvernichtung Wien: häufige Fragen

Der Preis richtet sich nach der Menge, der Sicherheitsstufe, der Art der Abwicklung (einmalige Abholung, laufender Behälterservice oder Selbstanlieferung) und danach, ob Sie ein Vernichtungszertifikat benötigen. Sagen Sie uns, wie viele Ordner, Kisten oder Regalmeter anfallen, dann bekommen Sie ein konkretes Angebot.

Bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten ist das keine gute Idee. Die Daten müssen so entsorgt werden, dass sie nicht mehr rekonstruierbar sind, und im Altpapiercontainer ist genau das nicht sichergestellt. Für rein interne Unterlagen ohne Personenbezug sieht die Sache anders aus, im Zweifel ist die sichere Vernichtung der günstigere Weg.

Für Papier reicht die Skala von P-1 (höchstens 2.000 mm² Partikelgröße) bis P-7 (höchstens 5 mm²). Für personenbezogene Daten im Büroalltag ist P-4 (höchstens 160 mm²) der übliche Rahmen, für besonders sensible Unterlagen wie Gesundheits-, Personal- oder Mandantenakten wird meist P-5 (höchstens 30 mm²) gewählt. Die passende Stufe legen wir vor dem ersten Auftrag gemeinsam fest.

Ja, auf Wunsch stellen wir ein Vernichtungszertifikat nach DIN 66399 aus. Damit können Sie bei einer Prüfung oder einem Audit belegen, wann welche Unterlagen in welcher Sicherheitsstufe vernichtet wurden.

Die allgemeine Frist beträgt in Österreich sieben Jahre (§ 132 BAO, § 212 UGB), gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, auf das sich der Beleg bezieht. Für Unterlagen zu Grundstücken gelten längere Fristen, und in einem laufenden Abgaben- oder Gerichtsverfahren müssen die betroffenen Unterlagen über die Frist hinaus aufbewahrt werden. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

In der Regel nicht. Sie sparen sich also das Ausräumen der Ordner. Was im Einzelfall aussortiert werden sollte, etwa größere Kunststoffteile oder Fremdmaterial, sagen wir Ihnen vorab, damit es beim Termin keine Überraschung gibt.

Die DIN 66399 kennt eigene Materialklassen für Datenträger, etwa H für Festplatten und O für optische Medien. Ob und in welcher Stufe wir Ihre Datenträger übernehmen können, klären wir mit unserem Partner im konkreten Fall. Sprechen Sie uns an, gerade bei einem IT-Umzug in Wien fällt beides oft gemeinsam an.

Die Unterlagen bleiben im verschlossenen Sicherheitsbehälter, bis sie vernichtet werden. Niemand sortiert unterwegs, niemand sieht hinein. Abholung und Vernichtung erfolgen durch geprüfte Partner, und jeder Auftrag ist dokumentiert.

Ja. Neben Unternehmen, Kanzleien und Ordinationen betreuen wir auch Privatpersonen und Einzelaufträge, etwa bei einer Verlassenschaft, einer Wohnungsauflösung oder nach einer Praxisübergabe. Kleinere Mengen können Sie nach Terminvereinbarung selbst bei uns im 23. Bezirk anliefern.

Ja. Bei Archivauflösungen holen wir ganze Bestände ab, auf Wunsch gemeinsam mit dem Büroumzug oder der Räumung des Standorts. Wir trennen dabei, was in die Aktenlagerung geht und was direkt vernichtet wird, damit Sie nichts zweimal anfassen.