Bei Schäden gilt zu unterscheiden: Wurde der Schaden durch Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens verursacht, von wem wurde der Umzugskarton gepackt, sollte dieser kaputtgehen, war ein freiwilliger Helfer involviert und wie waren die Umstände?
Umzugsunternehmen sind verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Packen Sie Ihre Sachen selbst, haftet die Versicherung der Umzugsfirma nur, wenn Gegenstände am Transportweg verloren gehen. Wenn Gegenstände von den Mitarbeitern der Umzugsfirma verpackt werden, sind diese jedenfalls geschützt. Nähere Informationen finden Sie in unseren Blogbeitrag zum Thema Umzug und Versicherung.